Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Qualität Ihres Gebäudes, zeigt Sanierungspotenzial auf und ist eine Vergleichsgrundlage für potenzielle Käufer und Mieter. Für Immobilienbesitzer ist der Energieausweis verpflichtend, wenn sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten wollen. Das ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzlich geregelt. Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde dadurch abgelöst.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: verbrauchs- oder bedarfsorientiert. Welchen Energieausweis Sie beantragen müssen, können Sie folgendem Diagramm entnehmen: