Ob Stromzähler oder Gaszähler – sie werden jeweils von Ihrem Netzbetreiber installiert und gewartet.
Der Stromzähler ist die Messeinrichtung zur Ermittlung des Verbrauchs an elektrischer Energie. Ermittelt wird der Energieverbrauch in der Einheit Kilowattstunde (kWh). Abhängig von der angewandten Tarifart für die Abrechnung unterscheidet man Eintarif- und Doppeltarifzähler. Im Privatkundenbereich findet der Eintarifzähler (ET) in den meisten Fällen Anwendung. Der Zähler besitzt ein Rollenzählwerk, an welchem der Verbrauch abgelesen wird. In Sonderfällen ist die Ermittlung eines zweiten Messwertes mit einem Doppeltarifzähler erforderlich, z.B. bei der Verwendung von Nachtspeicherheizgeräten (10h-Heizungen) und der Schwachlastregelung (Mondscheintarif). Diese Zähler besitzen im Vergleich zum Eintarifzähler zwei Rollenzählwerke. Man unterscheidet dann den sogenannten Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT). Da für den Hoch- und Niedertarif unterschiedliche Preise je Kilowattstunde verrechnet werden, ist die getrennte Messung bei diesen Tarifmodellen erforderlich, um die Anteile des Stromverbrauchs während der Hochtarifzeit und Niedertarifzeit einzeln erfassen zu können.
Der Gaszähler ist die Messeinrichtung zur Ermittlung des Gasverbrauchs.
Der Verbrauchswert in Kubikmetern (m³) ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.