Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert die staatliche Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Das soll dafür sorgen, dass der Anteil von Strom aus Wind, Wasserkraft, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Deponie-, Klär- oder Grubengas sukzessive steigt.
Um Anreize zu schaffen, ist Anlagebetreibern die sogenannte Einspeisevergütung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) staatlich für 20 Jahre garantiert – sie sind also nicht Angebot und Nachfrage überlassen.
Die entstehenden Mehrkosten werden über die Stromrechnung nach festgelegten Regeln auf Endverbraucher umgelegt (EEG-Umlage). Die Netzbetreiber sind zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet (§ 21 und § 8 Abs. 1 EEG). Die Höhe der Vergütungssätze ist nach Technologien und Standorten differenziert und soll einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ermöglichen.
Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich ermittelt und auf der Internetseite netztransparenz.de bis zum 15. Oktober für das Folgejahr in Cent pro kWh veröffentlicht. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur EEG-Umlage.
Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die bundesweite EEG-Umlage jedes Jahr neu.