Geschäftskunden Energieversorger Strom für EVU und Stadtwerke
Energieversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet anzugeben wie sich der gelieferte Strom zusammensetzt. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Portfolio- und Bilanzkreisprozessen sowie bei der Umsetzung Ihrer individuellen Beschaffungsstrategie.