Im Zuge der gesetzlich vorgegebenen Digitalisierung des Rechnungswesens tritt am 1. Januar 2027 die nächste verbindliche Stufe der „Elektronischen Rechnungspflicht“ im deutschen Geschäftskunden-Bereich in Kraft.
Um eine automatisierte Verarbeitung zu gewährleisten und Verzögerungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden, ist Ihre Mitwirkung erforderlich.
Bitte teilen Sie uns bis zum 15. September Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand mit.