Die Kundennummer ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Halten Sie Ihre Kundennummer bitte für jegliche Korrespondenz zu uns bereit.
Es kann vorkommen, dass sich unsere Servicezeiten und Kontaktmöglichkeiten ändern. Bitte beachten Sie immer die Kontaktmöglichkeiten auf suewag.de.
Der angegebene Zeitraum ist der Abrechnungszeitraum der Ihnen vorliegenden Jahresverbrauchsabrechnung. Zusätzlich finden Sie hier den Namen Ihres Tarifs.
Die angegebenen Kilowattstunden haben Sie im vorher genannten Abrechnungszeitraum verbraucht (Gesamtverbrauch).
Die Tabelle gibt einen Überblick über Ihre Energiekosten (die Kosten für Ihren zuvor genannten Verbrauch) und die geleisteten Zahlungen (Abschläge). Diese Zahlungen werden mit den Energiekosten verrechnet. Abhängig davon ob wir Ihnen ein Guthaben auszahlen oder wir eine Forderung Ihnen gegenüber haben, wird der Abschlag für den kommenden Monat direkt von Ihrem Guthaben abgezogen, d.h. wir buchen den Abschlag für den kommenden Monat nicht gesondert ab. Hier kann es zu Ausnahmen kommen, z. B. wenn sich die Jahresverbrauchsabrechnung mit der nächsten Abschlagszahlung überschneidet. Hinweis: Sofortbonus und Dauerbonus sind Zahlungen, die Sie direkt auf Ihr Konto erhalten. Diese werden nicht mit der Jahresrechnung verrechnet. Diese beiden Boni kündigen wir Ihnen auf dem Postweg an. Weitere Rabatte und Boni weisen wir in der Regel in dieser Übersicht aus.
Hier informieren wir Sie über die Höhe Ihres neuen monatlichen Abschlags. Die Fälligkeitstermine finden Sie unter dem Punkt Abschlagstermine.
Hier sehen Sie, wie viel Energie Sie in welchem Zeitraum verbraucht haben. Für Heizungskunden (Gas-, Fernwärme- oder Nachtspeicherheizung) werden die Zeiträume aufgeteilt, diese maschinelle Abgrenzung wird nach der Gradtagstabelle errechnet, welche die unterschiedlichen Energieverbräuche in Sommer- und Wintermonaten berücksichtigt. Unsere Rechnungen werden üblicherweise für einen Zeitraum von ca. 12 Monaten erstellt. Dazu verwenden wir den vom Netzbetreiber jährlich erhobene Turnuszählerstand. Sollten Sie eine Aufteilung der Zeiträume haben, dann haben sich in diesem Zeitraum Preis- oder Abgabenänderungen ergeben. Wenn sich zum Beispiel innerhalb eines Zeitraumes die Steuern ändern, dann ist die Aufteilung des Verbrauchs bis zum Änderungstermin (alter Steuersatz) und für die Zeit danach (neuer Steuersatz) erforderlich.
Hier finden Sie Ihre Zählernummer, die Ablesewerte sowie den Verbrauch in kWh. Sofern Sie einen Tarif gewählt haben, der unterschiedliche Preisstufen beinhaltet (z. B. einen Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt. Bei einigen Energiearten muss die Differenz der Zählerstände noch in die Abrechnungseinheit umgewandelt werden. Dies ist unter anderem bei Gas der Fall, da der Gaszähler Kubikmeter (m3) anzeigt, laut Gesetzgeber allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden muss. Am Ende steht jedoch immer der Verbrauch, der unter „Betragsermittlung“ als Grundlage für die Ermittlung des Rechnungsbetrages herangezogen wird. Die Differenz zwischen Ihrem Zählerstand „alt“ und Ihrem Zählerstand „neu“ und die Multiplikation mit der Zustandszahl und dem Brennwert ergibt Ihren Verbrauch in Kilowattstunden (kWh). Wenn sich die Preise ändern, ermitteln wir den Zählerstand zum Zeitpunkt der Änderung. So können Sie sicher sein, dass wir Ihren Verbrauch immer zu den aktuellen Preisen berechnen. Die Buchstaben a, b, c und c, die hinter den Zählerständen angegeben sind, zeigen Ihnen, ob der Zählerstand vom Netzbetreiber angegeben wurde (a), rechnerisch ermittelt wurde (b) oder eine Ablesung durch Sie erfolgt ist (c).
Bei der Betragsermittlung werden der Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) und die Erdgassteuer mit Ihrem zuvor genannten Verbrauch/Verbräuchen multipliziert. Zusammen mit dem Grundpreis ergeben sich die Energiekosten (ohne Umsatzsteuer). Bitte beachten Sie, dass eine Splittung der Zeiträume gegeben sein kann und Sie die Angaben aus dieser Tabelle mit den Angaben aus der nachfolgenden Tabelle addieren müssen.
Die Erdgassteuer ist seit 1999 gesetzlich geregelt. Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, d.h. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und dann abgeführt.
Der Tabelle können Sie Ihre Energieart, die Anzahl der Verbrauchstage und Ihren aktuellen Verbrauch entnehmen.
Hier nennen wir Ihnen Ihren Bruttobetrag für Ihren Verbrauchspreis und Ihren Grundpreis.
Hier finden Sie Ihren Verbrauch in kWh, den Nettobetrag in Euro, die Höhe der Umsatzsteuer und den Bruttobetrag jeweils in Euro.
Hier finden Sie eine Aufstellung in der wir die Bestandteile der Rechnung (ohne Umsatzsteuer) nennen: Netznutzung Erdgas, Konzessionsabgabe Erdgas, Messstellenbetrieb, Messung, CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz.
Auf einen Blick erfahren Sie hier welchen Tarif Sie bei uns abgeschlossen haben sowie Angaben zur Vertragsverlängerung und Kündigung.
Das Diagramm zeigt Ihnen einen Überblick über den Durchschnittlichen Jahreserdgasverbrauch je Quadratmeter im Jahr.
Hier nennen wir Ihnen die Daten, wann wir Ihren Abschlag abbuchen, bzw. Sie uns Ihren Abschlag, am besten per Dauerauftrag, überweisen. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, teilen wir Ihnen hier mit, von welcher Bank und von welchem Konto der Abschlagsbetrag am Fälligkeitstag eingezogen wird. Aus Datenschutzgründen werden Ihre Bankdaten nicht vollständig angezeigt.
An dieser Stelle finden Sie Ihre Zählernummer, Messlokatins-ID, Marktlokations-ID, Netzbetreiber, Codenummer, Messstellenbetreiber, Codenummer und Marktgebietszuordnung.
Hinweise zur Ablesung des Zählers und zur Abrechnung und zur Fälligkeit der Rechnung.
Wir beraten Sie gern rund um unsere Produktpalette. Informationen zum Thema Energiesparen finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz sowie auf suewag.de
Bitte kontaktieren Sie bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung unseren Kundenservice.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung.